BGBl. I Nr. 141/2024
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 wird die Genehmigung erteilt.