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BGBl. I Nr. 155/2024

kundgemacht 27.12.2024 RIS↗Parlament↗
2. Dienstrechts-Novelle 2024
Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2024)
Kundmachung BGBl. I Nr. 155/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) 41 § 0↗RIS↗
§ 90rgeändertAbs 1
in Kraft 01.01.2024 – 31.12.2024 · idF BGBl. I Nr. 166/2023 · danach: BGBl. I Nr. 155/2024 § 90r↗RIS↗
in Kraft 01.01.2025 – 30.06.2026 · idF BGBl. I Nr. 155/2024 · danach: BGBl. I Nr. 100/2025 § 90r↗RIS↗
§ 90r.
(1) Vertragslehrern (Vertragserziehern) des Entlohnungsschemas II L, die im Ausmaß von mindestens drei Viertel ihrer Lehrverpflichtung als Erzieher an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Anstalten verwendet werden, gebührt - sofern nicht § 10 Abs. 9 BLVG anzuwenden ist - für die Dauer der Verwendung eine Erzieherzulage. Die Erzieherzulage beträgt jährlich
in der Entlohnungsgruppe l 1
5 992,6 6 202,3 €,
in den Entlohnungsgruppen l 2a
5 293,9 479,2 €,
in den Entlohnungsgruppen l 2b
4 400,7 554,7 €,
in der Entlohnungsgruppe l 3 .
3 305,1 420,8 €.
§ 60a Abs. 3, 4, 8 und 9 des Gehaltsgesetzes 1956 ist sinngemäß anzuwenden.
(2) Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L, die zwar nicht in dem im Abs. 1 angeführten Ausmaß, aber mindestens im Ausmaß von drei Achtel ihrer Lehrverpflichtung als Erzieher an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Anstalten verwendet werden, gebührt - sofern nicht § 10 Abs. 9 BLVG anzuwenden ist – für die Dauer der Verwendung eine Erzieherzulage im halben Ausmaß der im Abs. 1 angeführten Ansätze. § 60a Abs. 6 bis 9 des Gehaltsgesetzes 1956 ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L, die mit weniger als dem Ausmaß von drei Achtel ihrer Lehrverpflichtung als Erzieher verwendet werden, gebührt keine Erzieherzulage.