land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinn von Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,,
BGBl. I Nr. 30/2024
ALSAG-Novelle 2024
Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (ALSAG-Novelle 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aneu
Ausnahmen vom Geltungsbereich
Paragraph eins a,
Die Abschnitte römisch drei. und römisch vier. dieses Bundesgesetzes gelten nicht für Standorte oder Flächen, die durch
- Ziffer eins
- Ziffer 2radioaktive Stoffe gemäß Strahlenschutzgesetz 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2020,, oder
- Ziffer 3Sprengstoffe oder Sprengstoffabfälle aus dem zivilen oder militärischen Bereich
kontaminiert wurden.