der Antragsteller,
BGBl. I Nr. 30/2024
ALSAG-Novelle 2024
Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (ALSAG-Novelle 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 25neu
Parteistellung
Paragraph 25,
Parteistellung in einem Verfahren gemäß Paragraph 24, Absatz 2, haben
- Ziffer eins
- Ziffer 2die betroffenen Liegenschaftseigentümer und die an deren Liegenschaften dinglich oder obligatorisch Berechtigten,
- Ziffer 3die Nachbarn,
- Ziffer 4die betroffenen Wasserberechtigten und
- Ziffer 5die betroffenen Gemeinden.