Absatz eins,Ein Anpassungslehrgang gemäß Paragraph 27, Absatz 4 und 6
- Ziffer einsist die Ausübung des psychotherapeutischen Berufs in Österreich unter Anleitung und Fachaufsicht einer bzw. eines Berufsangehörigen an oder in Verbindung mit einer Ausbildungseinrichtung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 13,,
- Ziffer 2hat, sofern dies fachlich erforderlich ist, mit einer Zusatzausbildung an einer Ausbildungseinrichtung gemäß Paragraph 13, einherzugehen,
- Ziffer 3ist von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 13, zu bewerten und
- Ziffer 4kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden.