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BGBl. I Nr. 49/2024

kundgemacht 30.04.2024 RIS↗Parlament↗
Psychotherapiegesetz 2024 sowie Änderung des Musiktherapiegesetzes und des Psychologengesetzes 2013
Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 49/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) neu § 0↗RIS↗
§ 48neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. I Nr. 49/2024 § 48↗RIS↗

Informationen in der Öffentlichkeit

Paragraph 48,

  1. Absatz eins,Berufsangehörige haben sich jeder unsachlichen und unwahren Information im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes zu enthalten.
  2. Absatz 2,Berufsangehörige dürfen weder veranlassen noch Beihilfe dazu leisten, dass verbotene Werbung für sie durch Dritte, insbesondere durch Medien, durchgeführt wird.