Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 77/2024

kundgemacht 05.07.2024 RIS↗Parlament↗
Wehrrechtsänderungsgesetz 2024
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – WRÄG 2024)
Kundmachung BGBl. I Nr. 77/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsgesetz 2002 (MAG 2002) 37 § 0↗RIS↗
§ 8fneu
in Kraft ab 01.09.2024 · idF BGBl. I Nr. 77/2024 § 8f↗RIS↗

Paragraph 8 f,

  1. Absatz eins,Auf die Tapferkeitsmedaille ist Paragraph 8, Absatz eins und 2 über den Ausschluss der Verleihung anzuwenden.
  2. Absatz 2,Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden wären oder setzt die beliehene Person nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so ist die Tapferkeitsmedaille abzuerkennen.
  3. Absatz 3,Die Aberkennung der Tapferkeitsmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.