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BGBl. I Nr. 85/2024

kundgemacht 17.07.2024 RIS↗Parlament↗
Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle
Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle – VRUN)
Kundmachung BGBl. I Nr. 85/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 18.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 85/2024 § 8↗RIS↗

Tätigkeitsbericht

Paragraph 8,

Qualifizierte Einrichtungen, die als solche tätig werden, haben jährlich, spätestens bis 1. April des Folgejahres, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser hat zumindest folgende Informationen zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    die Anzahl und Art der eingebrachten Klagen,
  2. Ziffer 2
    die Art der Verstöße und
  3. Ziffer 3
    die Ergebnisse dieser Verbandsklagen.