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BGBl. II Nr. 105/2024

kundgemacht 17.04.2024 RIS↗
Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. II Nr. 105/2024× zu VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 18.04.2024 · idF BGBl. II Nr. 105/2024 Art. 1↗RIS↗

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.