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BGBl. II Nr. 14/2024

kundgemacht 17.01.2024 RIS↗
Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Kundmachung BGBl. II Nr. 14/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 18.01.2024 · idF BGBl. II Nr. 14/2024 § 3↗RIS↗

Inkrafttreten:

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. Absatz 2,Zugleich tritt die Verordnung über die Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2022,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2023,, außer Kraft.