BGBl. II Nr. 218/2024
Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 2 UbG sowie deren Entziehung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung legt die Voraussetzungen für eine Ermächtigung gemäß Paragraph 8, Absatz 2, des Unterbringungsgesetzes (UbG), Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,, sowie deren Entziehung fest.