BGBl. II Nr. 222/2024
NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Entlastungsmaßnahme für die Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – NEHG-EMV-LuF)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Externe Stelle
Paragraph 3,
Als externe Stelle gemäß Paragraph 24, Absatz 3, NEHG 2022 wird zur Unterstützung des Vollzugs der Entlastungsmaßnahme gemäß Paragraph 25, NEHG 2022 die AMA benannt. Die AMA unterliegt der fachlichen Weisungsbefugnis der zuständigen Behörde (Paragraph 28, NEHG 2022) für die ihr gemäß dem 2. Abschnitt übertragenen Aufgaben. Die AMA leistet der zuständigen Behörde Gewähr für die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Vergütungsbeträge und erstattet jährlich Bericht über die Besorgung der übertragenen Aufgaben.