BGBl. II Nr. 224/2024
Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Generalrevision von öffentlichen Seilbahnen sowie nicht öffentlichen Seilbahnen mit beschränkt öffentlichem Verkehr (Seilbahn-Generalrevisionsverordnung – SeilGV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung ist auf öffentliche Seilbahnen gemäß Paragraph 5, SeilbG 2003 sowie auf nicht öffentliche Seilbahnen mit beschränkt öffentlichem Verkehr gemäß Paragraph 6, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, SeilbG 2003 anzuwenden.