Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. März 2025 in Kraft.
BGBl. II Nr. 308/2024
Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
In- und Außerkrafttreten
Paragraph 3,
- Absatz 2,Die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 2004, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.