Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und ersetzt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 221 aus 2012, vom 28. Juni 2012.
BGBl. II Nr. 313/2024
Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024
Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung einer pauschalierten Erschwerniszulage im Paketzustelldienst für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind. (Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu