BGBl. II Nr. 324/2024
VuV-Plausibilisierungs-VO
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Plausibilisierung der Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung im Sinne des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV-Plausibilisierungs-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Verordnung ist erstmals auf Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen.