Absatz eins,Für die Mitwirkung in einem Senat der Übernahmekommission (Paragraph 28, Absatz 3, ÜbG) zur Prüfung einer Mitteilung nach Paragraph 25, ÜbG gebührt
- Litera adem Vorsitzenden des Senats ein Pauschalbetrag von 3 600 Euro und
- Litera bden übrigen Senatsmitgliedern ein Pauschalbetrag von 1 800 Euro.