Absatz eins,Es sind folgende Merkmale zu den Kategorien gemäß Anlage römisch eins Spalte A mindestens auf der Ebene gemäß Anlage römisch eins Spalte F zu erheben:
- Ziffer einsAnzahl der Tiere (Stück),
- Ziffer 2Anzahl der Tiere (Stück) aus biologischer Produktion,
- Ziffer 3Anzahl der geschlachteten Tiere (Stück),
- Ziffer 4Schlachtkörpergewichte der geschlachteten Tiere (Kilogramm),
- Ziffer 5Anzahl der geschlachteten Tiere (Stück) aus biologischer Produktion,
- Ziffer 6Schlachtkörpergewichte der geschlachteten Tiere (Kilogramm) aus biologischer Produktion und
- Ziffer 7Vorausschätzung der Bruttoinlandserzeugung nach Anzahl der Tiere (Stück).