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BGBl. II Nr. 46/2024

kundgemacht 15.02.2024 RIS↗
Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung LF-ESV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 46/2024× zu LF-ESV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung (LF-ESV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 46/2024 § 2↗RIS↗

1. Abschnitt
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, sich stets in sicherem Zustand befinden und Mängel unverzüglich behoben werden. Wenn die Betriebsverhältnisse eine unverzügliche Mängelbehebung nicht zulassen, sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ergreifen (zB durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern) und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren.
  2. Absatz 2,Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass nur solche elektrischen Anlagen und elektrische Betriebsmittel verwendet werden, die im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse den jeweiligen betrieblichen und örtlichen Anforderungen entsprechen und den zu erwartenden Beanspruchungen (wie gegebenenfalls insbesondere Hitze, Kälte, Feuchtigkeit sowie elektrische, mechanische oder chemische Beanspruchungen) sicher widerstehen können.
  3. Absatz 3,Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, von denen eine Gefahr durch den elektrischen Strom für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeht, dürfen nicht verwendet werden.