elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
BGBl. II Nr. 46/2024
Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung LF-ESV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Prüfungen vor Inbetriebnahme
Paragraph 8,
Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für
- Ziffer eins
- Ziffer 2elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,
- Ziffer 3ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.