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BGBl. II Nr. 48/2024

kundgemacht 15.02.2024 RIS↗
Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder LF-VEMF)
Kundmachung BGBl. II Nr. 48/2024× zu LF-VEMF×

Änderungen durch diese Kundmachung

Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder (LF-VEMF) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.06.2024 · idF BGBl. II Nr. 48/2024 § 1↗RIS↗

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des Paragraph 202, Absatz eins, und 2 LAG für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.