BGBl. II Nr. 48/2024
Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder LF-VEMF)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Anlagen
Paragraph 13,
Soweit in dieser Verordnung auf die Anlagen 1, 2 und 3 der VEMF verwiesen wird, bezieht sich die Verweisung auf die Anlagen 1, 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung.