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BGBl. III Nr. 108/2024

kundgemacht 27.06.2024 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 108/2024× zu Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Zentralamerika neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.05.2024 · idF BGBl. III Nr. 108/2024 Anl. 1↗RIS↗

Anmerkung, Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits als PDF dokumentiert)