Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 156/2024

kundgemacht 09.10.2024 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Kundmachung BGBl. III Nr. 156/2024× zu Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 11.09.2025 · idF BGBl. III Nr. 156/2024 Art. 7↗RIS↗

römisch vier. SCHUTZ UND PRÄVENTION

Artikel 7

Unbeschadet von Artikel 1 und im Einklang damit nimmt jedes Mitglied Rechtsvorschriften zur Definition und zum Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, an.