Das Auslieferungsersuchen wird im diplomatischen Wege oder im Weg der Zentralbehörden übermittelt und soll die folgenden Dokumente enthalten:
- Litera aim Fall von noch nicht verurteilten Personen, das Original des Haftbefehls, dessen beglaubigte Kopie oder jede andere, nach den Formvorschriften der ersuchenden Partei ausgestellte Urkunde mit gleicher Rechtswirkung;
- Litera bim Fall von Personen, über die eine Strafe oder mit Freiheitsentziehung verbundene Maßnahme verhängt wurde, das Original oder eine beglaubigte Kopie einer vollstreckbaren Entscheidung der zuständigen Behörde sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung, dass die Strafe noch nicht vollständig verbüßt ist, samt Information über die verbleibende Reststrafe;
- Litera ceine Darstellung der Handlungen, derentwegen um Auslieferung ersucht wird. Zeit und Ort ihrer Begehung sowie ihre rechtliche Würdigung unter Bezugnahme auf die anwendbaren Gesetzesbestimmungen sind so genau wie möglich anzugeben; eine Kopie der anwendbaren Gesetzesbestimmungen oder, sofern dies nicht möglich ist, eine Erklärung über das anwendbare Recht sowie die anwendbaren Bestimmungen über die Strafverfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung;
- Litera dalle vorliegenden Informationen, um die Identität und Staatsangehörigkeit der auszuliefernden Person zu bestimmen.