BGBl. I Nr. 119/2025
Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz sowie Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG) erlassen und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Paragraph 7,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.