Absatz eins,Zur Verwirklichung der in Artikel 5, genannten Prinzipien werden im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit insbesondere folgende Ziele umgesetzt:
- Ziffer einsZielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention, Stärkung von evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention
- Ziffer 2Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zur Sicherstellung des niederschwelligen Zugangs zu und der Verfügbarkeit der erforderlichen Leistungen durch
- Litera aForcierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gemäß dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär”
- Litera bQuantitativer Ausbau der Versorgung im ambulanten und insbesondere niedergelassenen Bereich vorrangig in vergemeinschafteten Formen wie PVE sowie weiterer Angebote
- Litera cQualitative Stärkung der Sachleistungsversorgung im niedergelassenen Bereich durch die Herstellung verbindlicher, moderner und einheitlicher Leistungskataloge je Träger und eines bundesweit einheitlichen Gesamtvertrages der ÖGK samt harmonisierter Honorierung
- Litera dWeitere Forcierung der Ambulantisierung bislang (akut-)stationärer Leistungen
- Litera eWeitere Bündelung von selten und/oder spitzenmedizinisch erbrachten Leistungen zur Sicherstellung der Versorgungsqualität
- Ziffer 3Optimierung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes
- Ziffer 4hohe Behandlungsqualität sicherstellen und gegenüber der Bevölkerung transparent darstellen
- Ziffer 5Stärkung des Sachleistungsprinzips in allen Bereichen