Beratung über den Entwurf für den Zielsteuerungsvertrag gemäß Artikel 7
BGBl. I Nr. 1/2025
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Entscheidungen zur Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene
In den Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit erfolgen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (Artikel 21, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):
- Ziffer eins
- Ziffer 2Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzzielsteuerung resultierenden Aufgaben
- Ziffer 3Jahresarbeitsprogramme zur konkreten Umsetzung des Zielsteuerungsvertrags
- Ziffer 4Zur Verwendung und Abrechnung der zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 31, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
- Ziffer 5Zu Projekten bzw. Einsatz der Mittel im Bereich Digitalisierung/eHealth gemäß Artikel 31, Absatz 4, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
- Ziffer 6Abnahme des Konzepts zur zielgerichteten, qualitätsvollen und verbindlichen Steuerung von Patientenwegen gemäß Artikel 9, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
- Ziffer 7Monitoring und Berichtswesen gemäß Artikel 18, einschließlich des Finanzzielsteuerungsmonitorings
- Ziffer 8Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß Artikel 21 bis Artikel 25
- Ziffer 9Rahmenregelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene; Erarbeitung, Erprobung von Abrechnungsmodellen für eine sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs
- Ziffer 10(Weiter-) Entwicklung von Vergütungssystemen
- Ziffer 11Qualität inkl. der Einrichtung eines Qualitätsrats zur Steuerung und Koordinierung der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesens
- Ziffer 12Grundsätze, Ziele und Methoden für die Planungen einschließlich Planung Großgeräte intra- und extramural im Österreichischen Strukturplan Gesundheit und in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit
- Ziffer 13Angelegenheiten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit einschließlich Planung Großgeräte (intra- und extramural)
- Ziffer 14Angelegenheiten der transparenten Darstellung, der vollständigen Budgetierung und der Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten bzw. Krankenanstaltenverbände sowie der transparenten Darstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung für den extramuralen Bereich
- Ziffer 15Grundsätze und Ziele für die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Gesundheitsförderung
- Ziffer 16Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung
- Ziffer 17Evaluierung der von der Bundes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben