Absatz eins,Jeder meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen meldet für jede meldepflichtige Person, für die der Anbieter während des Meldezeitraums meldepflichtige Transaktionen durchgeführt hat, dem zuständigen Finanzamt die folgenden Informationen:
- Ziffer einsInformationen zur meldepflichtigen Person:
- Litera aName;
- Litera bAdresse;
- Litera cAnsässigkeitsstaat(en);
- Litera dSteueridentifikationsnummer(n); sowie
- Litera ebei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort, wenn dieser anderweitig nach innerstaatlichem Recht zu beschaffen und zu melden ist;
- Litera fbei Rechtsträgern, für die nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem 5. bis 7. Hauptstück eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind:
- Sub-Litera, a, afür jede meldepflichtige beherrschende Person: die Informationen gemäß Litera a bis e, sowie die Funktion(en), aufgrund derer die meldepflichtige Person eine beherrschende Person des Rechtsträgers ist;
- Sub-Litera, b, bsofern sich der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen auf eine direkte Bestätigung der Identität und der Ansässigkeit der meldepflichtigen Person durch einen von einem Mitgliedstaat oder der Europäischen Union bereitgestellten Identifizierungsdienst stützt, sind statt der Informationen gemäß Sub-Litera, a, a, für jede meldepflichtige Person folgende Informationen zu übermitteln: der Name, die Kennung des Identifizierungsdienstes und der Ausstellungsmitgliedstaat sowie die Funktion(en), aufgrund derer jede meldepflichtige Person eine beherrschende Person des Rechtsträgers ist;
- Sub-Litera, c, cfür den Rechtsträger: die Informationen in Litera a bis d,
- Ziffer 2Informationen zum meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen:
- Litera aName;
- Litera bAdresse;
- Litera cSteueridentifikationsnummer(n);
- Litera dfalls vorhanden, die individuelle Identifikationsnummer; und
- Litera efalls vorhanden, die globale Rechtsträgerkennung.
- Ziffer 3Für jeden meldepflichtigen Kryptowert, für den während des Meldezeitraums meldepflichtige Transaktionen durchgeführt wurden:
- Litera aden vollständigen Namen der Art des meldepflichtigen Kryptowerts;
- Litera bim Falle von Erwerben gegen eine FIAT-Währung: den gezahlten Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen;
- Litera cim Falle von Veräußerungen gegen eine FIAT-Währung: den erhaltenen Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen;
- Litera dim Falle von Tausch (Erwerb) gegen andere meldepflichtige Kryptowerte: den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen;
- Litera eim Falle von Tausch (Veräußerung) gegen andere meldepflichtige Kryptowerte: den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen;
- Litera fim Falle von meldepflichtigen Massenzahlungstransaktionen: den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen;
- Litera gim Falle von Übertragungen an den meldepflichtigen Nutzer, die nicht unter Litera b und d fallen: den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen, aufgeschlüsselt nach Übertragungsart, sofern dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bekannt;
- Litera him Falle von Übertragungen durch den meldepflichtigen Nutzer, die nicht unter Litera c, e, und f fallen: den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen, aufgeschlüsselt nach Übertragungsart, sofern dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bekannt;
- Litera iim Falle von Übertragungen an Distributed-Ledger-Adressen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114, von denen nicht bekannt ist, dass sie mit einem Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte oder einem Finanzinstitut verbunden sind: den aggregierten beizulegenden Marktwert und die Gesamtzahl der Einheiten.