Absatz eins,Wer vorsätzlich eine Meldeverpflichtung nach Paragraphen 18, oder 19 dadurch verletzt, dass
- Ziffer einseine Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erstattet wird, oder
- Ziffer 2unrichtige Informationen gemeldet werden
macht sich eines Finanzvergehens schuldig und ist mit Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen.