(2)Absatz 2,Für die Bediensteten der folgenden Entlohnungs-/Verwendungsgruppen werden jeweils einheitliche Ausbildungsmodule festgelegt:
Entlohnungs-/Verwendungsgruppe v1/A 1;
Entlohnungs-/Verwendungsgruppe v2/A 2;
Entlohnungs-/Verwendungsgruppe v3/A 3;
Entlohnungs-/Verwendungsgruppe v4/A 4 und A 5.