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BGBl. II Nr. 198/2025

kundgemacht 08.09.2025 RIS↗
Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (Frauenförderungsplan BMFWF 2025)
Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2025× zu Frauenförderungsplan BMFWF 2025×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMFWF 2025 neu § 0↗RIS↗
§ 14neu
in Kraft ab 09.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 198/2025 § 14↗RIS↗

Kinderbetreuungsplätze

Paragraph 14,

Es sind regelmäßig Bedarfserhebungen, insbesondere gemäß den Sonderrichtlinien für die Gewährung einer Förderung für Betriebskindergärten des Bundes, durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für die Kinder der Bediensteten der jeweiligen Dienststelle zu treffen. Es ist sicherzustellen, dass die Information über Angebote für Kinderbetreuungsplätze im Intranet oder einer ähnlichen Form der betriebsinternen Mitteilungen an gut ersichtlicher Stelle aufgenommen wird.