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BGBl. II Nr. 198/2025

kundgemacht 08.09.2025 RIS↗
Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (Frauenförderungsplan BMFWF 2025)
Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2025× zu Frauenförderungsplan BMFWF 2025×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMFWF 2025 neu § 0↗RIS↗
§ 20neu
in Kraft ab 09.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 198/2025 § 20↗RIS↗

4. Abschnitt
Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten

Zusammensetzung von Kommissionen

Paragraph 20,

Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.