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BGBl. II Nr. 204/2025

kundgemacht 26.09.2025 RIS↗
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden (SchulSKV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 204/2025× zu SchulSKV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler (SchulSKV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 27.09.2025 · idF BGBl. II Nr. 204/2025 § 2↗RIS↗

Verweisungen

Paragraph 2,

Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.