Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
BGBl. II Nr. 209/2025
Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Aufwandsentschädigung für Polizeidiensthundeführer (Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Inkrafttreten
Paragraph 6,
- Absatz 2,Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer, Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 197 aus 2005,, außer Kraft.