BGBl. II Nr. 229/2025
Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2024)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Für das Kalenderjahr 2024 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,94565 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,05435 |