Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
BGBl. II Nr. 243/2025
Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an bestimmten Marktinfrastrukturen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung – MI-EKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Paragraph 10,
- Absatz 2,Die Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2013,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2017,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.