Absatz eins,Die natürlichen Personen, die ein gemäß den in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Bestimmungen Anzeigepflichtiger (Anzeigepflichtiger) anzuführen hat, sind anzugeben mit
- Ziffer einsvollständigem Namen,
- Ziffer 2Geburtsdatum,
- Ziffer 3Geburtsort,
- Ziffer 4Anschrift des Hauptwohnsitzes und
- Ziffer 5Telefonnummer und E-Mail-Adresse.