Räumlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für das Bundesgebiet der Republik Österreich.
BGBl. II Nr. 249/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Mindestlohntarif
für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich
M 1/2025/XXVI/99/1
Abschnitt römisch eins
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Paragraph eins,
- Litera a
- Litera bPersönlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind:
- Ziffer einsReinhaltung
- Ziffer 2Wartung
- Ziffer 3Beaufsichtigung
- Ziffer 4Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften
und für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber der Hausbetreuerin bzw. des Hausbetreuers weder Mitglieder einer gesetzlichen Interessenvertretung noch einer freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung sind. - Litera cFachlich: Für die unter Litera b, Ziffer eins, bis 4 genannten Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese von einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer auf einer Liegenschaft oder mehreren Liegenschaften verrichtet werden.