Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach Paragraphen 3 und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wird wie folgt festgesetzt:
- Ziffer einsfür Wohnungen und für andere Räumlichkeiten pro Quadratmeter Nutzfläche 0,3754 €
- Ziffer 2für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter Gehsteigfläche 0,7091 €.