Absatz eins,Die Höhe des monatlichen Entgeltes für die Dienstleistungen gemäß Paragraphen 3 und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes ist aus der Summe der in Ziffer eins, bis 3 festgesetzten Entgeltanteilen zu ermitteln. Als Entgeltanteile werden festgesetzt:
- Ziffer einsfür Wohnungen pro Quadratmeter Nutzfläche 0,3682 €,
- Ziffer 2für andere Räumlichkeiten pro Quadratmeter Nutzfläche 0,3682 €,
- Ziffer 3für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera e, des Hausbesorgergesetzes pro Quadratmeter der zu reinigenden Fläche 0,6807 €.