Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. März 2026 in Kraft.
BGBl. II Nr. 268/2025
Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
In- und Außerkrafttreten
Paragraph 2,
- Absatz 2,Die Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2001, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2026 außer Kraft.