BGBl. II Nr. 270/2025
Änderungen durch diese Kundmachung
Gehaltsschema
Paragraph 2,
Die Mindestgehälter werden wie folgt festgesetzt:
- Ziffer einsBeschäftigungsgruppe 1Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unterrichtender Tätigkeit:Das Mindestbruttogehalt beträgt pro Unterrichtseinheit von 50 Minuten einschließlich Vor- und Nacharbeiten in folgenden Jahren der Lehrtätigkeit:
| a) | b) | c) |
| mit unterrichtender Tätigkeit | mit unterrichtender Tätigkeit und betrieblich vorgesehener Qualifizierung | mit einschlägigem akademischen Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung |
| € | € | € |
1. - 5. Berufsjahr | 36,30 | 38,40 | 40,30 |
ab dem 6. Berufsjahr | 38,20 | 40,30 | 41,80 |
ab dem 11. Berufsjahr | 40,30 | 42,10 | 43,80 |
ab dem 16. Berufsjahr | 41,70 | 43,70 | 45,90 |
ab dem 21. Berufsjahr | 43,60 | 45,70 | 47,70 |
- Ziffer 2Beschäftigungsgruppe 2Technisches Personal mit einschlägiger Ausbildung, Schreibkräfte mit Kenntnissen in Phonotypie, Hilfskräfte im Rechnungswesen, Kassakräfte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen sowie der sonstigen Betriebsräumlichkeiten gemäß Paragraph eins, Ziffer 3, dieses Mindestlohntarifes beauftragt sind.Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Bruttogehalt im
| von € |
1. und 2. Berufsjahr | 2142,-- |
3. und 4. Berufsjahr | 2187,-- |
5. und 6. Berufsjahr | 2222,-- |
7. und 8. Berufsjahr | 2263,-- |
9. Berufsjahr | 2405,-- |
10. und 11. Berufsjahr | 2538,-- |
12. bis 14. Berufsjahr | 2673,-- |
15. bis 17. Berufsjahr | 2882,-- |
ab dem 18. Berufsjahr | 2939,-- |
- Ziffer 3Beschäftigungsgruppe 3Qualifiziertes technisches Personal, Sekretariatspersonal mit perfekten Phonotypiekenntnissen oder für den Betrieb notwendigen Kenntnissen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Buchhaltung, die mit der Führung der Konten betraut sind, deutschsprachige Korrespondentinnen und Korrespondenten.Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Bruttogehalt im
| von € |
1. und 2. Berufsjahr | 2282,-- |
3. und 4. Berufsjahr | 2333,-- |
5. und 6. Berufsjahr | 2487,-- |
7. und 8. Berufsjahr | 2631,-- |
9. Berufsjahr | 2845,-- |
10. und 11. Berufsjahr | 3148,-- |
12. bis 14. Berufsjahr | 3319,-- |
15. bis 17. Berufsjahr | 3547,-- |
ab dem 18. Berufsjahr | 3614,-- |
- Ziffer 4Beschäftigungsgruppe 4Qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Assistentinnen und Assistenten von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beschäftigt sind, selbständige Buchhalterinnen und Buchhalter bis zur Rohbilanz, selbständige Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner, selbständige Sekretärinnen und Sekretäre, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im 1. Praxisjahr, Korrespondentinnen und Korrespondenten mit für die Tätigkeit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen und/oder Kundenbetreuung. Personen, die sprachlich qualifiziert Übersetzungsdienste leisten. Ferner im Bereich der EDV: Operatorinnen bzw. Operatoren und Personen, die mit der EDV-mäßigen Erstellung von Layout und Grafik beauftragt sind.Personen, die Lern- und Freizeitbetreuung leisten.Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrer.Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Bruttogehalt im
| von € |
1. und 2. Berufsjahr | 2577,-- |
3. und 4. Berufsjahr | 2710,-- |
5. und 6. Berufsjahr | 2843,-- |
7. und 8. Berufsjahr | 3172,-- |
9. Berufsjahr | 3582,-- |
10. und 11. Berufsjahr | 3959,-- |
12. bis 14. Berufsjahr | 4188,-- |
15. bis 17. Berufsjahr | 4513,-- |
ab dem 18. Berufsjahr | 4606,-- |
- Ziffer 5Beschäftigungsgruppe 5Leitendes Personal der Buchhaltung und/oder Lohnverrechnung, selbständige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit mehrjähriger Praxis, Personen mit Matura und tätigkeitsbezogener Ausbildung sowie mehrjähriger Praxis.Systemverantwortliche im Bereich der EDV, Personen, die selbständig mit Programmentwicklung beauftragt sind.Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Bruttogehalt im
| von € |
1. bis 4. Berufsjahr | 3224,-- |
5. und 6. Berufsjahr | 3760,-- |
7. und 8. Berufsjahr | 4070,-- |
9. Berufsjahr | 4404,-- |
10. und 11. Berufsjahr | 4676,-- |
12. bis 14. Berufsjahr | 4909,-- |
15. bis 17. Berufsjahr | 5247,-- |
ab dem 18. Berufsjahr | 5351,-- |
- Ziffer 6Beschäftigungsgruppe 6Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit der Leitung innerbetrieblicher Einrichtungen verantwortlich betraut sind; Direktionsassistentinnen und Direktionsassistenten.
| von € |
5. bis 9. Berufsjahr | 4230,-- |
10. bis 14. Berufsjahr | 4997,-- |
15. bis 17. Berufsjahr | 5760,-- |
ab dem 18. Berufsjahr | 5872,-- |
- Ziffer 7Beschäftigungsgruppe 7Mit der Leitung des Betriebes verantwortlich betraute Personen.Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt ein monatliches Entgelt
| von € |
ab dem 5. Berufsjahr | 4997,-- |
- Ziffer 8Schulassistentinnen und SchulassistentenAuf Schulassistentinnen und Schulassistenten, das sind Personen, die Hilfe bei der Basisversorgung (Essen, Hygienemaßnahmen etc.) und im lebenspraktischen Training (z. B. An- und Ausziehen etc.) leisten sowie zur Reinigung und Pflege des Klassenraumes und Garderobenbereichs eingesetzt werden, ist der Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und –horten, M 22/2025/XXII/96/2, anzuwenden.