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BGBl. II Nr. 271/2025

kundgemacht 03.12.2025 RIS↗
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 271/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 271/2025 § 8↗RIS↗

Begünstigungsklausel

Paragraph 8,

Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.