BGBl. II Nr. 273/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger für Kärnten festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Begünstigungsklausel
Paragraph 6,
Bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Mindestlohntarif nicht berührt.