Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach den Paragraphen 3 und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen beträgt:
- Ziffer einsfür Wohnungen und andere Räumlichkeiten (Geschäftslokale, Magazine, Garagen, Büroräume, Ordinationen, Werkstätten und dgl.) je Quadratmeter Nutzfläche 0,3679 €,
- Ziffer 2für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter der zu reinigenden Fläche 0,6658 €.
Bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt gemäß Ziffer eins, um 20%.