BGBl. II Nr. 301/2025
Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Bestimmung des Erneuerbaren-Förderbeitrags für das Kalenderjahr 2026 (Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; zugleich tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2025, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2024,, außer Kraft; sie ist auf für das Kalenderjahr 2025 zu entrichtende Erneuerbaren-Förderbeiträge weiterhin anzuwenden.