Absatz eins,Diese Geschäftsordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2025, tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1971 über die Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse, Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1973, Anmerkung, Bundesgesetzblatt Nr. 263 aus 1971,) in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2005, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 329/2025
Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte sowie der Schätzungsausschüsse
neu
§ 0↗RIS↗
§ 20neu
In- und Außerkrafttreten
Paragraph 20,
- Absatz 2,Die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Mitglieder bleiben bis zu deren Ausscheiden im Amt. Können Ladungen an Mitglieder gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 4, nicht zugestellt werden, weil solche nicht ernannt sind, wurde die Beratung dennoch korrekt eingeladen.