Absatz eins,Teilnahmeberechtigt für NEIS sind
- Ziffer einsregistrierte Handelsteilnehmer gemäß den Paragraphen 10 und 20,
- Ziffer 2registrierte Entlastungsmaßnahmenteilnehmer gemäß Paragraph 17,,
- Ziffer 3registrierte Befreiungsmaßnahmenteilnehmer gemäß den Paragraphen 5, 13 und 26 und
- Ziffer 4ab der Überführungsphase die unabhängigen Prüfeinrichtungen gemäß Paragraph 8, NEHG 2022.