Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
BGBl. II Nr. 340/2025
Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2024,, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2026 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.